UNBEMANNTES FLUGSYSTEM (UAS) – DROHNEN

Generell sind Flugdrohnen auf den Färöern erlaubt, sofern ALLE der nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Drohnen DÜRFEN NICHT in einem Umkreis von 150 Metern um ein Dorf, eine Stadt oder eine Stadt oder in einem Umkreis von 150 Metern um Hauptstraßen geflogen werden, die Dörfer miteinander verbinden.
  • Drohnen DÜRFEN NICHT im Umkreis von 5 Kilometern um den Flughafen Vágar geflogen werden.
  • Drohnen DÜRFEN NICHT über Gartenhäuser oder Campingplätze geflogen werden, oder an Orte, an denen sich viele Menschen treffen, z.B. bei Festivals.
  • Drohnen DÜRFEN NICHT über 100 Meter über dem Boden geflogen werden.
  • Drohnen MÜSSEN versichert sein.

Illegales Fliegen von Drohnen auf den Färöer-Inseln kann zu einer Geldstrafe von DKK 5000 führen.

Die Luftverkehrsregeln und -vorschriften auf den Färöern werden von der dänischen Transport- und Baubehörde kontrolliert. Für weitere Informationen über den Einsatz von Drohnen auf den Färöern besuchen Sie bitte die Website der dänischen Transport- und Baubehörde oder laden Sie die Vorschriften für unbemannte Flugzeuge in englischer Sprache herunter.

Quelle: Polizei der Färöer Inseln

REGULATIONS ON UNMANNED AIRCRAFT NOT WEIGHING MORE THAN 25 KG
BUTTON LABEL

MEHR INFORMATIONEN