DRACHEN- UND GLEITSCHIRMFLIEGEN
Drachen- und Gleitschirmfliegen ist auf den Färöern erlaubt, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. So sind beispielsweise Flüge nur zwischen Sonnenauf- und -untergang erlaubt und Flüge dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken durchgeführt werden.
Vor der Ausübung einer solchen Tätigkeit lesen Sie bitte die Regeln und Vorschriften zum Drachenfliegen und Paragleiten auf den Färöer-Inseln. Laden Sie sich unten eine PDF-Version der Luftverkehrsordnung herunter.
Die Luftverkehrsregeln und -vorschriften auf den Färöern werden von der dänischen Transport- und Baubehörde überwacht. Für weitere Informationen über Drachen- und Gleitschirmfliegen auf den Färöern besuchen Sie bitte die Website der dänischen Transport-, Bau- und Wohnungsbehörde.
Quelle: Polizei der Färöer Inseln